Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Blumau-Neurißhof
LRNI_1989059Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Blumau-NeurißhofGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/14–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Blumau-Neurißhof
Ausgabedatum
28.07.1989
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Blumau-Neurißhof
1212/14–0
Kundmachung
59/89
1989-07-28
Blatt 1
Ausgegeben am28.07.1989
Jahrgang 198959. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Blumau-Neurißhof
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. Mai 1989, II/1-M-43a-1989, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Blumau-Neurißhof, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In Grün unter einem silbernen, mit drei schräglinks gestellten roten Bomben, aus denen Flammen schlagen, belegten Schildhaupt, ein aus dem Schildesfuß wachsender silberner Wasserturm.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Blumau-Neurißhof festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.
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