Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Rabensburg
LRNI_1989046Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde RabensburgGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/13–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Rabensburg
Ausgabedatum
21.06.1989
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Rabensburg
1212/13–0
Kundmachung
46/89
1989-06-21
Blatt 1
Ausgegeben am21.06.1989
Jahrgang 198946. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Rabensburg
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1989, II/1-M-322-89, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Rabensburg, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein erniedrigt geteilter Schild, unten eine rote Zinnenmauer mit drei schwarzen Schießscharten, darüber in Gold drei nach links fliegende schwarze Raben, eins zu zwei gestellt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Rabensburg festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Rot” genehmigt.
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