Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Günselsdorf
LRNI_1988111Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde GünselsdorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/9–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Günselsdorf
Ausgabedatum
27.09.1988
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Günselsdorf
1212/9–0
Kundmachung
111/88
1988-09-27
Blatt 1
Ausgegeben am27.09.1988
Jahrgang 1988111. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Günselsdorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom
“In einem blauen Schild ein silberner Schräglinksbalken, darüber schwebend ein goldenes Horn mit rotsilberner Quaste.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Günselsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.
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