Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schwarzenbach
LRNI_1988048Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde SchwarzenbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/5–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schwarzenbach
Ausgabedatum
31.03.1988
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schwarzenbach
1212/5–0
Kundmachung
48/88
1988-03-31
Blatt 1
Ausgegeben am31.03.1988
Jahrgang 198848. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schwarzenbach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom
“In Blau auf einem gewölbten, nach rechts zeigenden, rotweißen Schild ein zum Abflug bereiter, linksgewendeter goldener Adler, über seinem Kopf schwebend eine fünfzackige goldene Krone.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schwarzenbach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.
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