Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl
LRNI_1988024Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wöllersdorf-SteinabrücklGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/4–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl
Ausgabedatum
31.03.1988
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl
1212/4–0
Kundmachung
24/88
1988-03-31
Blatt 1
Ausgegeben am31.03.1988
Jahrgang 198824. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. Februar 1988 II/1-M-514/4-88 gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl, Verw. Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In blauem Schild ein aus dem Schildesfuß wachsender silberner Wehrturm mit schwarzer Toröffnung und schwarzen Schießscharten, der im Schildeshaupt von einer silbernen gequaderten Brücke überhöht wird.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.
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