Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gerasdorf bei Wien
LRNI_1987109Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gerasdorf bei WienGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/2–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gerasdorf bei Wien
Ausgabedatum
17.11.1987
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gerasdorf bei Wien
1212/2–0
Kundmachung
109/87
1987-11-17
Blatt 1
Ausgegeben am17.11.1987
Jahrgang 1987109. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gerasdorf bei Wien
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratVotruba
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. September 1987, II/1-M-519-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Gerasdorf bei Wien, Verw. Bezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem durch einen blauen Wellenbalken erhöht geteilten goldenen Schild fünf rote Kreisflächen, drei oberhalb, zwei unterhalb des Wellenbalkens; aus dem Schildesfuß wachsend zwei gekreuzte rote Speere.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gerasdorf bei Wien festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.