Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lichtenegg
LRNI_1987055Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde LichteneggGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/96–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lichtenegg
Ausgabedatum
16.06.1987
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lichtenegg
1211/96–0
Kundmachung
55/87
1987-06-16
Blatt 1
Ausgegeben am16.06.1987
Jahrgang 198755. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lichtenegg
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. Mai 1987, II/1-M-497-1987, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Lichtenegg, Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem von Silber auf Grün im Tannenschnitt erhöht geteilten Schild eine silberne Kirche mit linksstehendem Turm, schwarzen Fenstern und schwarzen Dächern.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Lichtenegg festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.
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