Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stetten
LRNI_1987051Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde StettenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/95–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stetten
Ausgabedatum
08.05.1987
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stetten
1211/95–0
Kundmachung
51/87
1987-05-08
Blatt 1
Ausgegeben am08.05.1987
Jahrgang 198751. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stetten
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom
“In einem unter silbernem Schildhaupt gespaltenen Schild vorne in Rot eine silberne Sturzkrücke, hinten in Grün ein silbernes Rad, das Schildhaupt belegt mit einer grünen vierblättrigen Weinranke.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Stetten festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.
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