Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leitzersdorf
LRNI_1987050Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde LeitzersdorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/94–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leitzersdorf
Ausgabedatum
08.05.1987
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leitzersdorf
1211/94–0
Kundmachung
50/87
1987-05-08
Blatt 1
Ausgegeben am08.05.1987
Jahrgang 198750. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leitzersdorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom
“In einem blauen Schild über grünem Schildfuß ein silbernes Steinmal aus fünf Steinen, daraus wachsend fünf strahlenförmig angeordnete goldene Ähren.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Leitzersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.
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