Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing
LRNI_1987036Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde WimpassingGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/93–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing
Ausgabedatum
30.04.1987
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing
1211/93–0
Kundmachung
36/87
1987-04-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.04.1987
Jahrgang 198736. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom
“In grünem Schild unter einem mit drei goldenen Ähren belegten Schildhaupt ein in den gefluteten Schildfuß eintauchendes goldenes Mühlrad.”
Gleichzeitig werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wimpassing festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.
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