Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering
LRNI_1987027Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde SemmeringGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/92–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering
Ausgabedatum
19.03.1987
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering
1211/92–0
Kundmachung
27/87
1987-03-19
Blatt 1
Ausgegeben am19.03.1987
Jahrgang 198727. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom
“In einem von Silber und Blau im Tannenschnitt erhöht geteilten Schild wachsend eine zweigeschossige silberne Brücke mit oben fünf und unten drei Bogenöffnungen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Semmering festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.
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