Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ernsthofen
LRNI_1986090Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde ErnsthofenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/88–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ernsthofen
Ausgabedatum
29.08.1986
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ernsthofen
1211/88–0
Kundmachung
90/86
1986-08-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.08.1986
Jahrgang 198690. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ernsthofen
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1986, II/1-M-12-86, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Ernsthofen, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem durch einen blauen Balken schrägrechts geteilten Schild oben in Rot ein goldener, aus der Schildesteilung wachsender abgetreppter Torbogen, unten in Gold eine rote Pflugschar.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ernsthofen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.
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