Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kleinneusiedl
LRNI_1986077Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde KleinneusiedlGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/87–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kleinneusiedl
Ausgabedatum
18.08.1986
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kleinneusiedl
1211/87–0
Kundmachung
77/86
1986-08-18
Blatt 1
Ausgegeben am18.08.1986
Jahrgang 198677. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kleinneusiedl
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom
“Ein gespaltener Schild, der vordere Teil durch einen goldenen Pfahl von Rot auf Blau gespalten, hinten in Gold ein roter aufsteigender Wolf.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kleinneusiedl festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.
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