KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. MARTIN
LRNI_1986035KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. MARTINGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/82–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. MARTIN
Ausgabedatum
20.03.1986
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. MARTIN
1211/82–0
Kundmachung
35/86
1986-03-20
Blatt 1
Ausgegeben am20.03.1986
Jahrgang 198635. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde St. Martin
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. Jänner 1986, II/1-M-145/7-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde St. Martin, Verwaltungsbezirk Gmünd, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem durch Astschnitt geteilten Schild oben in Grün ein silbernes Schwert gekreuzt mit drei goldenen Ähren, unten in Silber ein roter Ring.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Martin festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.
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