KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ENGELHARTSTETTEN
LRNI_1986016KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ENGELHARTSTETTENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/80–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ENGELHARTSTETTEN
Ausgabedatum
18.02.1986
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ENGELHARTSTETTEN
1211/80–0
Kundmachung
16/86
1986-02-18
Blatt 1
Ausgegeben am18.02.1986
Jahrgang 198616. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Engelhartstetten
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Dezember 1985, II/1-M-96-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Engelhartstetten, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein gespaltener Schild, vorne in Rot drei aus dem Schildesfuß wachsende goldene Ähren, hinten in Silber zwei beiderseits gezinnte rote Querbalken.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Engelhartstetten festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.
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