KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NIEDERHOLLABRUNN
LRNI_1985092KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NIEDERHOLLABRUNNGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/75–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NIEDERHOLLABRUNN
Ausgabedatum
09.08.1985
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NIEDERHOLLABRUNN
1211/75–0
Kundmachung
92/85
1985-08-09
Blatt 1
Ausgegeben am09.08.1985
Jahrgang 198592. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Niederhollabrunn
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juni 1985, II/1-M-205-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Niederhollabrunn, Verwaltungsbezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem blauen Schild ein auf grünem Schildfuß stehender runder, gequaderter, silberner Brunnen mit schwarzem Bügel und goldenem Schaff, begleitet von zwei silbernen Laubbäumen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Niederhollabrunn festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.
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