KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENZERSDORF AN DER FISCHA
LRNI_1985067KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENZERSDORF AN DER FISCHAGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/74–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENZERSDORF AN DER FISCHA
Ausgabedatum
24.05.1985
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENZERSDORF AN DER FISCHA
1211/74–0
Kundmachung
67/85
1985-05-24
Blatt 1
Ausgegeben am24.05.1985
Jahrgang 198567. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Enzersdorf an der Fischa
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. April 1985, II/1-M-69-85, der Gemeinde Enzersdorf an der Fischa, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch einen silbernen Wellenbalken schräglinks geteilter Schild, oben in Rot ein goldenes Zahnrad, unten in Grün eine goldene Ähre.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Enzersdorf an der Fischa festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.
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