KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BRAND-LAABEN
LRNI_1985066KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BRAND-LAABENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/73–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BRAND-LAABEN
Ausgabedatum
24.05.1985
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BRAND-LAABEN
1211/73–0
Kundmachung
66/85
1985-05-24
Blatt 1
Ausgegeben am24.05.1985
Jahrgang 198566. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Brand-Laaben
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. April 1985, II/1-M-394-1985, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Brand-Laaben, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem durch einen silbernen Balken schräglinks von Grün auf Rot geteilten Schild oben eine aus der Schildesteilung emporwachsende goldene Warte, unten ein goldener mit schwarzen Griffen versehener Glasbläserstab, überdeckt von einem goldenen Krug.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Brand-Laaben festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.
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