KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WIESELBURG-LAND
LRNI_1985041KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WIESELBURG-LANDGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/70–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WIESELBURG-LAND
Ausgabedatum
26.03.1985
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WIESELBURG-LAND
1211/70–0
Kundmachung
41/85
1985-03-26
Blatt 1
Ausgegeben am26.03.1985
Jahrgang 198541. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wieselburg-Land
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Februar 1985, II/1-M-444/1-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Wieselburg-Land, Verwaltungsbezirk Scheibbs, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem von blau auf gold geteilten Schild oben ein auf der Schildesteilung stehendes zweigeschossiges, silbernes Schloß, von zwei ebensolchen Türmen begrenzt, unten fünf grüne Laubbäume, zwei zu eins gestellt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wieselburg-Land festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.
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