KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BROMBERG
LRNI_1985018KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BROMBERGGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/68–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BROMBERG
Ausgabedatum
08.02.1985
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BROMBERG
1211/68–0
Kundmachung
18/85
1985-02-08
Blatt 1
Ausgegeben am08.02.1985
Jahrgang 198518. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bromberg
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Dezember 1984, II/1-M-483/2-1984, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Bromberg, Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem blauen Schild ein, ein rotes Spitzdach tragender, pfahlweise gesetzter und zwei schwarze Fenster zeigender mit Anbauten versehener silberner Kirchturm, der rechts von einem goldenen Adlerflug und links von einer goldenen Ähre begleitet wird.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bromberg festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.
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