KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ROSSATZ
LRNI_1985012KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ROSSATZGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/67–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ROSSATZ
Ausgabedatum
01.02.1985
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ROSSATZ
1211/67–0
Kundmachung
12/85
1985-02-01
Blatt 1
Ausgegeben am01.02.1985
Jahrgang 198512. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Rossatz
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Dezember 1984, II/1-M-232/2-84, der Marktgemeinde Rossatz, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In Rot ein bekrönter doppelschweifiger goldener Löwe, der über drei silberne Spitzen, darinnen ein roter Donaunachen, schreitet.”
Gleichzeitig wurden die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Rossatz festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.
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