KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE LENGENFELD
LRNI_1984075KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE LENGENFELDGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/55–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE LENGENFELD
Ausgabedatum
24.08.1984
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE LENGENFELD
1211/55–0
Kundmachung
75/84
1984-08-24
Blatt 1
Ausgegeben am24.08.1984
Jahrgang 198475. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Lengenfeld
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratSchauer
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. August 1984, II/1-M-224/2-84, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Lengenfeld, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem blauen Schild unter einem, mit einer beblätterten goldenen Weinranke belegten Schildeshaupt, ein auf grünem Grund nach vorne schreitender silberner Reiher, der in seinem roten Schnabel ein goldenes Hufeisen trägt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Lengenfeld festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.
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