KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HERNSTEIN
LRNI_1984035KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HERNSTEINGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/56–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HERNSTEIN
Ausgabedatum
19.04.1984
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HERNSTEIN
1211/56–0
Kundmachung
35/84
1984-04-19
Blatt 1
Ausgegeben am19.04.1984
Jahrgang 198435. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hernstein
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 20. März 1984, II/1-M-48/1-1984, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 der Gemeinde Hernstein, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem durch Deichselschnitt geteilten Schild, oben in Blau zwei gekreuzte goldene Schlüssel, rechts in Grün ein silberner gequaderter auf natürlichem Felsen stehender, mit offenem Tor und schwarzem Fenster versehener zinnenbekrönter Wehrturm, links in Silber eine grüne Föhre mit ebensolchem Stamm, die einen goldenen Harztopf trägt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hernstein festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.
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