KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTING
LRNI_1983123KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTINGGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/53–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTING
Ausgabedatum
14.10.1983
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTING
1211/53–0
Kundmachung
123/83
1983-10-14
Blatt 1
Ausgegeben am14.10.1983
Jahrgang 1983123. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 5. Juli 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altenmarkt an der Triesting
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. Juli 1983, II/1-M-40/1-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem, durch einen von Rot auf Silber zinnengeteilten Balken geteilten Schild, oben in Silber fünf zentral aus der Schildesteilung wachsende grüne Eichenblätter, unten in Rot drei silberne Schrägrechtsbalken.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.
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