KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE LEOBENDORF
LRNI_1983084KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE LEOBENDORFGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/48–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE LEOBENDORF
Ausgabedatum
13.07.1983
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE LEOBENDORF
1211/48–0
Kundmachung
84/83
1983-07-13
Blatt 1
Ausgegeben am13.07.1983
Jahrgang 198384. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 31. Mai 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leobendorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 31. Mai 1983, II/1-204/4-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Leobendorf, Verwaltungsbezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein gespaltener Schild, vorne in Grün ein aufrechter bewehrter silberner Greif, hinten in Gold ein schwarzes Zahnrad, das von einem blauen Wellenbalken überdeckt wird.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Leobendorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.
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