KUNDMACHUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DES WAPPENS UND DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE RABENSTEIN AN DER PIELACH
LRNI_1983083KUNDMACHUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DES WAPPENS UND DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE RABENSTEIN AN DER PIELACHGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/25–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DES WAPPENS UND DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE RABENSTEIN AN DER PIELACH
Ausgabedatum
13.07.1983
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DES WAPPENS UND DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE RABENSTEIN AN DER PIELACH
1211/25–0
Kundmachung
83/83
1983-07-13
Blatt 1
Ausgegeben am13.07.1983
Jahrgang 198383. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 10. Mai 1983 über die Änderung des Wappens und der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Mai 1983, II/1-M-419/1-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Ein gespaltener Schild, vorne in Rot ein silberner Balken, begleitet von einem linken silbernen Obereck, hinten in Gold auf naturfarbenem Felsen ein schwarzer Rabe.”
h diese Verteilung wird das mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 14. April 1982, II/1-M-419-82, verliehene Gemeindewappen verbessert.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Rabenstein an der Pielach neu festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb” genehmigt.
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