KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE RAUCHENWARTH
LRNI_1983077KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE RAUCHENWARTHGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/46–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE RAUCHENWARTH
Ausgabedatum
30.06.1983
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE RAUCHENWARTH
1211/46–0
Kundmachung
77/83
1983-06-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.06.1983
Jahrgang 198377. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 26. April 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Rauchenwarth
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. April 1983, II/1-M-531-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Rauchenwarth, Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch einen silbernen Wellenfaden gespaltener Schild, vorne in Blau ein gequaderter, zinnenbekrönter, naturfarbener, silberner Wachturm, aus dem naturfarbener, silberner Rauch aufsteigt; hinten in Grün zwei aus dem Schildesfuß wachsende goldene Ähren, die von einem geflochtenen goldenen Korb überdeckt werden.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Rauchenwarth festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.