KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN DER GEMEINDE HÖFLEIN, VERWALTUNGSBEZIRK BRUCK AN DER LEITHA
LRNI_1983050KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN DER GEMEINDE HÖFLEIN, VERWALTUNGSBEZIRK BRUCK AN DER LEITHAGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/44–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN DER GEMEINDE HÖFLEIN, VERWALTUNGSBEZIRK BRUCK AN DER LEITHA
Ausgabedatum
29.04.1983
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN DER GEMEINDE HÖFLEIN, VERWALTUNGSBEZIRK BRUCK AN DER LEITHA
1211/44–0
Kundmachung
50/83
1983-04-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.04.1983
Jahrgang 198350. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 1. März 1983 über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben der Gemeinde Höflein, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. März 1983, II/1-M-74-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Höflein, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In einem blauen Schild unter einem silbernen, mit drei blauen Lilien belegten Schildeshaupt, ein aus dem Schildesfuß wachsender silberner Kirchturm mit drei schwarzen gotischen Fenstern.”
Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Höflein festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.
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