KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HAUNOLDSTEIN
LRNI_1983049KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HAUNOLDSTEINGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/43–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HAUNOLDSTEIN
Ausgabedatum
29.04.1983
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HAUNOLDSTEIN
1211/43–0
Kundmachung
49/83
1983-04-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.04.1983
Jahrgang 198349. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 1. März 1983 über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Haunoldstein
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. März 1983, II/1-M-399-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Haunoldstein, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Ein durch eine silberne gestürzte Deichsel geteilter blauer Schild, der im ersten und dritten Feld mit drei von einer Hand gehaltenen Ähren, dem Deichselarm unterschoben, und im zweiten Feld mit einem rotbezungten, bewehrten goldenen Panther belegt ist.”
Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Haunoldstein festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.
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