KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSS-ENGERSDORF
LRNI_1983025KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSS-ENGERSDORFGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/40–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSS-ENGERSDORF
Ausgabedatum
11.03.1983
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSS-ENGERSDORF
1211/40–0
Kundmachung
25/83
1983-03-11
Blatt 1
Ausgegeben am11.03.1983
Jahrgang 198325. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. Jänner 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Groß-Engersdorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Jänner 1983, II/1-M-307-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Groß-Engersdorf, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem grünen Schild eine silberne Lyra, die im Schildesfuß von zwei goldenen Ähren umgeben ist und über der an einem goldenen Faden zwei blättertragende goldene Weintrauben hängen.”
Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Groß-Engersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün-Weiß” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.