KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GAADEN
LRNI_1983024KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GAADENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/39–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GAADEN
Ausgabedatum
11.03.1983
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GAADEN
1211/39–0
Kundmachung
24/83
1983-03-11
Blatt 1
Ausgegeben am11.03.1983
Jahrgang 198324. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. Jänner 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gaaden
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Jänner 1983, II/1-M-334-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Gaaden, Verwaltungsbezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein gespaltener Schild vorne drei gequerte silberne Spitzen im schwarzen Feld, hinten rote Flammen, die aus zwei gekreuzten schwarzen Hölzern emporschlagen und einen silbernen Stein umschließen, im goldenen Feld.”
Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gaaden festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Rot” genehmigt.
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