KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DRÖSING
LRNI_1983023KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DRÖSINGGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/38–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DRÖSING
Ausgabedatum
11.03.1983
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DRÖSING
1211/38–0
Kundmachung
23/83
1983-03-11
Blatt 1
Ausgegeben am11.03.1983
Jahrgang 198323. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. Jänner 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Drösing
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Jänner 1983, II/1-M-92-1-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Drösing, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem blauen Schild ein silberner, mit drei Zinnen bekrönter Wehrturm, der oberhalb des mittleren Tores einen von Blau auf Rot geteilten Schild mit einem aus der Schildesteilung wachsenden rotbewehrten silbernen Löwen trägt.”
Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Drösing festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.
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