KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE RAXENDORF UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
LRNI_1982117KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE RAXENDORF UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/31–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE RAXENDORF UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
Ausgabedatum
03.12.1982
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE RAXENDORF UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
1211/31–0
Kundmachung
117/82
1982-12-03
Blatt 1
Ausgegeben am03.12.1982
Jahrgang 1982117. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 13. Juli 1982 über die Verleihung eines Wappens an die Marktgemeinde Raxendorf und die Genehmigung der Gemeindefarben
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, mit Bescheid vom 13. Juli 1982, II/1-M-283-82, der Marktgemeinde Raxendorf, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Marktwappen verliehen:
“In einem blauen Schild ein silberner, mit einem schwarzen aufwärtszeigenden Pfeil belegter Schrägrechtsbalken, der oben von einem silbernen aufrechten Adlerflug und unten von einem silbernen Hufeisen begleitet wird.”
Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Raxendorf beschlossenen Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.
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