KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE BEHAMBERG UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
LRNI_1982076KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE BEHAMBERG UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/29–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE BEHAMBERG UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
Ausgabedatum
06.07.1982
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE BEHAMBERG UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
1211/29–0
Kundmachung
78/82
1982-07-06
Blatt 1
Ausgegeben am06.07.1982
Jahrgang 198276. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. Mai 1982 über die Verleihung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Behamberg und die Genehmigung der Gemeindefarben
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Mai 1982, Ii/1-m-9-82, gemäß § 4 Abs. 1 der Nö Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Behamberg, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem roten Schild, ein auf einem grünen Dreiberg stehender, rechtsgewendeter, aufgerichteter, doppelschweifiger silberner Löwe, der mit einer goldenen Krone bekrönt ist.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der Nö Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Behamberg festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.
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