KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE STADTGEMEINDE HEIDENREICHSTEIN
LRNI_1982067KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE STADTGEMEINDE HEIDENREICHSTEINGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/28–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE STADTGEMEINDE HEIDENREICHSTEIN
Ausgabedatum
11.06.1982
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE STADTGEMEINDE HEIDENREICHSTEIN
1211/28–0
Kundmachung
67/82
1982-06-11
Blatt 1
Ausgegeben am11.06.1982
Jahrgang 198267. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 11. Mai 1982 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Heidenreichstein
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Mai 1982, II/1-M-140-1-82, der Stadtgemeinde Heidenreichstein, Verwaltungsbezirk Gmünd, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem silbernen Schild, auf einem grünen Dreiberg stehend, die heilige Margarethe, die mit einem roten Gewand bekleidet ist, in ihrer rechten Hand einen grünen Palmzweig, in ihrer linken einen grünen Lorbeerkranz hält und auf ihrem Haupt eine goldene Krone trägt.”
Gleichzeitig werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Heidenreichstein festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Rot-Grün” genehmigt.
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