KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENNSDORF
LRNI_1982045KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENNSDORFGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/22–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENNSDORF
Ausgabedatum
14.05.1982
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENNSDORF
1211/22–0
Kundmachung
45/82
1982-05-14
Blatt 1
Ausgegeben am14.05.1982
Jahrgang 198245. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 23. März 1982 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben an die Gemeinde Ennsdorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 23. März 1982, II/1-M-11/1-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Ennsdorf, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein geteilter Schild, oben in Blau zwei goldene rechtsgewendete Adler, unten neuerlich von Silber auf Rot geteilt.”
Zugleich werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ennsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.
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