KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE LANGENROHR
LRNI_1982001KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE LANGENROHRGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/17–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE LANGENROHR
Ausgabedatum
15.01.1982
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE LANGENROHR
1211/17–0
Kundmachung
1/82
1982-01-15
Blatt 1
Ausgegeben am15.01.1982
Jahrgang 19821. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. November 1981 über die Verleihung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Langenrohr
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. November 1981, II/1-M-456-81, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Langenrohr, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Marktwappen verliehen:
“In einem gespaltenen Schild, vorne in Gold zwei gekreuzte grüne Ähren, die von einem gleichfarbigen aufrechten Rohrkolben durchzogen werden, rückwärts in Blau eine goldene Darstellung des hl. Nikolaus mit seinen Attributen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Langenrohr festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.
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