KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE LANGAU UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
LRNI_1981048KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE LANGAU UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/7–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE LANGAU UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
Ausgabedatum
23.04.1981
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE LANGAU UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
1211/7–0
Kundmachung
48/81
1981-04-23
Blatt 1
Ausgegeben am23.04.1981
Jahrgang 198148. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. März 1981 über die Verleihung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Langau und die Genehmigung der Gemeindefarben
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. März 1981, II/1-183-81, der Marktgemeinde Langau gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-2, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem durch einen silbernen Wellenbalken von Rot auf Schwarz geteilten Schild, oben zwei aus der Schildesteilung wachsende zueinander gekehrte silberne Hellebarden, unten Schlägel und Eisen in Silber.”
Gleichzeitig wurden die sich daraus ergebenden Gemeindefarben “Rot-Weiß-Schwarz” gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 genehmigt.
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