KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BIEDERMANNSDORF
LRNI_1980109KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BIEDERMANNSDORFGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1211/3–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BIEDERMANNSDORF
Ausgabedatum
08.08.1980
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BIEDERMANNSDORF
1211/3–0
Kundmachung
109/80
1980-08-08
Blatt 1
Ausgegeben am08.08.1980
Jahrgang 1980109. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Juni 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Biedermannsdorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Juni 1980, II/1-M-331/1-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Biedermannsdorf, Verw. Bezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch eine gestürzte goldene, mit einer blauen Lilie belegte Spitze gespaltener roter Schild.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Biedermannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.
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