KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SULZ IM WEINVIERTEL
LRNI_1980079KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SULZ IM WEINVIERTELGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/99–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SULZ IM WEINVIERTEL
Ausgabedatum
27.06.1980
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SULZ IM WEINVIERTEL
1210/99–0
Kundmachung
70/80
1980-06-27
Blatt 1
Ausgegeben am27.06.1980
Jahrgang 198079. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 29. April 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. April 1980, II/1-M-124-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Sulz im Weinviertel, Verw. Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem, über einen von drei silbernen Fäden durchzogenen grünen Schildesfuß gespaltenen Schild, vorne in Blau eine goldene Weintraube, hinten in Rot eine silberne Schwurhand.”
Gleichzeitig wurde gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Sulz im Weinviertel festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Rot-Grün” genehmigt.
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