KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SPILLERN
LRNI_1980045KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SPILLERNGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/98–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SPILLERN
Ausgabedatum
22.04.1980
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SPILLERN
1210/98–0
Kundmachung
45/80
1980-04-22
Blatt 1
Ausgegeben am22.04.1980
Jahrgang 198045. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 19. Februar 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Spillern
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. Februar 1980, II/1-M-208-1980, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Spillern, Verwaltungsbezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In Blau ein natürlicher aufgerichteter goldener Leopard, der einen silbernen Streitkolben vor sich hält.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Spillern festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.