KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SCHWADORF AN DER FISCHA
LRNI_1980043KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SCHWADORF AN DER FISCHAGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/96–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SCHWADORF AN DER FISCHA
Ausgabedatum
22.04.1980
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SCHWADORF AN DER FISCHA
1210/96–0
Kundmachung
43/80
1980-04-22
Blatt 1
Ausgegeben am22.04.1980
Jahrgang 198043. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 19. Februar 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Schwadorf an der Fischa
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. Februar 1980, II/1-M-532-1980, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Schwadorf, Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein gespaltener Schild, vorne in Silber ein roter aufsteigender Wolf, hinten unter einem roten mit zwei Webspindeln belegten Schildeshaupt in Blau zwei silberne gegeneinander aufwärtsschwimmende Fische.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Schwadorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.
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