KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DORFSTETTEN
LRNI_1980037KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DORFSTETTENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/95–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DORFSTETTEN
Ausgabedatum
25.03.1980
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE DORFSTETTEN
1210/95–0
Kundmachung
37/80
1980-03-25
Blatt 1
Ausgegeben am25.03.1980
Jahrgang 198037. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 29. Jänner 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Dorfstetten
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Dezember 1979, II/1-M-259/1-1980, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Dorfstetten, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch eine grüne Fichte gespaltener Schild, vorne von Blau auf Gold und hinten von Silber auf Rot neuerlich gespalten.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Dorfstetten festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Grün-Rot” genehmigt.
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