KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE KRUMAU AM KAMP
LRNI_1979134KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE KRUMAU AM KAMPGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/86–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE KRUMAU AM KAMP
Ausgabedatum
17.09.1979
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE KRUMAU AM KAMP
1210/86–0
Kundmachung
134/79
1979-09-17
Blatt 1
Ausgegeben am17.09.1979
Jahrgang 1979134. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 10. Juli 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Krumau am Kamp
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Juli 1979, II/1-M-222-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Krumau am Kamp, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von Gold auf Blau geteilter Schild, oben eine die Schildesteilung überragende, auf einem begrünten Felsen stehende naturfarbene Burgruine mit roten Dächern, unten belegt mit einem goldenen Turbinenläufer.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Krumau am Kamp festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.
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