KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRÜNAU
LRNI_1979094KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRÜNAUGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/80–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRÜNAU
Ausgabedatum
29.06.1979
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRÜNAU
1210/80–0
Kundmachung
94/79
1979-06-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.06.1979
Jahrgang 197994. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 3. April 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Grünau
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. April 1979, II/1-M-397-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Grünau, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein roter Schild, belegt mit einem aufrechtstehenden naturfarbenen Holzhammer, dessen Stiel durch eine dreizackige goldene Krone gezogen ist.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Grünau festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gold” genehmigt.
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