KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ST. ANDRÄ-WÖRDERN
LRNI_1979006KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ST. ANDRÄ-WÖRDERNGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/76–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ST. ANDRÄ-WÖRDERN
Ausgabedatum
26.01.1979
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ST. ANDRÄ-WÖRDERN
1210/76–0
Kundmachung
6/79
1979-01-26
Blatt 1
Ausgegeben am26.01.1979
Jahrgang 19796. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 28. November 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde St. Andrä-Wördern
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. November 1978, II/1-M-458-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern, politischer Bezirk Tulln das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein schrägrechts geteilter Schild, vorne in Blau eine goldene Schiffsmühle über drei silbernen Wellenbalken schwimmend, mit rotem Mühlrad, aus der Schiffsmühle wachsend ein roter Wolf; hinten in Silber eine rote Waage.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.
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