KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JAPONS
LRNI_1978137KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JAPONSGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/70–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JAPONS
Ausgabedatum
12.09.1978
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JAPONS
1210/70–0
Kundmachung
137/78
1978-09-12
Blatt 1
Ausgegeben am12.09.1978
Jahrgang 1978137. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 18. Juli 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Japons
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juli 1978, II/1-M-182-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Japons, politischer Bezirk Horn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Geteilt und oben gespalten, oben rechts in Schwarz ein goldener feuerspeiender aus der Schildesteilung wachsender aufgerichteter Panther, oben links in Gold zwei schwarze aufgerichtete Sensen, unten dreimal von Grün auf Rot geschacht.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Japons festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Schwarz” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.