KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE LICHTENWÖRTH
LRNI_1978136KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE LICHTENWÖRTHGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/69–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE LICHTENWÖRTH
Ausgabedatum
12.09.1978
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE LICHTENWÖRTH
1210/69–0
Kundmachung
136/78
1978-09-12
Blatt 1
Ausgegeben am12.09.1978
Jahrgang 1978136. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 27. Juni 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lichtenwörth
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. Juni 1978, II/1-M-498-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Lichtenwörth, politischer Bezirk Wiener Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem schwarzen Schild ein goldener Reichsapfel mit roter Binde, der von zwei im Schildesfuß sich kreuzenden grünen Palmzweigen umfaßt wird und über dem eine goldene fünfzackige Krone schwebt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwörth festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb” genehmigt.
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