KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NEIDLING
LRNI_1978084KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NEIDLINGGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/65–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NEIDLING
Ausgabedatum
30.06.1978
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NEIDLING
1210/65–0
Kundmachung
84/78
1978-06-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.06.1978
Jahrgang 197884. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 23. Mai 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gtemeinde Neidling
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 23. Mai 1978, II/1-M-411-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Neidling, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem durch einen von Silber auf Schwarz siebenmal geteilten Pfahl gespaltenen Schild, vorne in Rot eine silberne abwärtsgewendete Spitzschaufel, hinten in Blau eine silberne Infel.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Neidling festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.