KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNKIRCHEN-REYERSDORF
LRNI_1978053KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNKIRCHEN-REYERSDORFGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/63–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNKIRCHEN-REYERSDORF
Ausgabedatum
19.04.1978
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNKIRCHEN-REYERSDORF
1210/63–0
Kundmachung
53/78
1978-04-19
Blatt 1
Ausgegeben am19.04.1978
Jahrgang 197853. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 14. März 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. März 1978, GZ. II/1-M-121-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf, politischer Bezirk Gänserndorf, das, nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem grünen Schild ein silberner Schrägrechtsbalken belegt mit drei goldenen sechszackigen Sternen, der begleitet wird oben links von einem zwiebelbekrönten aus der Schildesteilung wachsenden goldenen Kirchturm, unten rechts von einer goldenen Pflugschar.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Gelb” genehmigt.
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